AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete eines mobilen Kletterturms (mobile Kletterwand)

 Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter, in diesem Fall der Firma Roge events, Rosenstr. 4, 88250 Weingarten vertreten durch Jonas Gburek
Bestimmungsgemäßer Einsatz Die Geräte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt weren, was der Mieter bei Aktionen ohne Betreuung garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, z.B. Stadt, Baubehörde etc. Für den Betrieb des Klettermobils ist organisatorisch und kostenmäßig der Mieter zuständig.

 Auf / Abbau

Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung. Dauer und Anzahl der Helfer richten sich nach dem Umfang des Auftrags. Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Teer mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger mit einer Durchfahrthöhe bis 2,80 m Höhe. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung. Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung (bei Klettermobil nicht möglich) trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet im vollem Umfang für verspätete Rücklieferung.


 Betreuung durch Mieter

Sofern für Geräte / Aktionen Betreuungspersonal seitens des Vermieters nicht vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

 Betreuung durch Vermieter

Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Die Einsatzzeit beträgt max. 6 – 8 Std. inklusive Pausen. Für Aktionspausen stellt der Mieter geeignetes Bewachungspersonal zur Verfügung.

 Haftung

Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Die Benutzung von Luftkissen und Aktionsgeräten ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht, wie die Teilnahme an alle anderen Aktionen, auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.

 Ausfall

Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Wurde ein Auftrag erteilt und wird dieser storniert ist eine Stornogebühr von 60% des Angebotspreises zu entrichten. Liegt der Stornierungstermin in weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird der volle Betrag in Rechnung gestellt., es sei denn, der Mieter kann einen Ersatzmieter für den gleichen Zeitraum stellen.

 Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Aktionsgeräten gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entspr. Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.

 Salvatorisches

Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.

 Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt D – 88250 Weingarten, der Gerichtsstand ist Ravensburg.